Kommentar aus einer AfD-nahen, regierungskritischen Perspektive. Kein offizieller Parteistandpunkt.
Das Bundesfinanzministerium plant, bei Geschäften vor Ort mindestens eine digitale Zahlungsoption zusätzlich zu Bargeld vorzuschreiben. Berichtet wird über Eckpunkte und eine geplante Einführung 2027. Das ist noch kein geltendes Gesetz. Bargeld soll weiterhin möglich sein. [1, 2]
Die Idee hat einen nachvollziehbaren Nutzen: Kunden erhalten eine zusätzliche Wahl. Auch das Bäckerhandwerk unterstützt grundsätzlich diese Freiheit, warnt aber vor Investitionen, laufenden Gebühren und technischen Problemen etwa an mobilen Verkaufsstellen. Nach dem Bericht sollen übermäßige Belastungen und Härtefälle geprüft werden. [1]
Mein Standpunkt: Berlin sollte kleine Betriebe nicht wie ein kostenloses Umsetzungsteam seiner Komfortversprechen behandeln. Eine zusätzliche Zahlungsoption kann sinnvoll sein; daraus folgt noch nicht, dass jede Ausgestaltung einer Pflicht vernünftig ist. Entscheidend sind Kosten, Ausnahmen und Zuverlässigkeit im Alltag.
Aus einer AfD-nahen Perspektive sind der Erhalt von Bargeld und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit zentrale Maßstäbe dieses Kommentars. Das rechtfertigt aber nicht die Behauptung, hier werde Bargeld abgeschafft: Dafür bietet der berichtete Plan keine Grundlage.
Die Regierung muss erklären, wie kleine Händler die Vorgaben bezahlbar erfüllen können. Die Opposition sollte ebenso konkret werden: Welche Ausnahmen sind nötig, wie bleiben sie verständlich und wie profitieren Kunden trotzdem? Wer nur „Digitalisierung“ ruft, hat die praktische Umsetzung noch nicht beantwortet. Wer jeden Kundennutzen bestreitet, ebenfalls nicht.
Quellen
Redaktionsstand: 13. September 2026 · 09:57 Uhr MESZ.
