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Klingbeils Zuckersteuer-Rückzug: Zero bleibt steuerfrei – der Rest ist weiter offen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass zuckerfreie Zero- und Light-Getränke nicht mit einer Zuckersteuer belegt werden sollen. Bundeskanzler Friedrich Merz schloss sich dieser Aussage an. Damit ist ein besonders widersprüchlicher Teil der zuvor bekannt gewordenen Überlegungen vom Tisch. Die grundsätzlich geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke bleibt jedoch bestehen; Produktumfang, Grenzwerte und endgültige Ausgestaltung sind weiterhin offen.

27. August 2026 · Morning BriefingFakten und Haltung getrennt
Symbolbild mit unbeschrifteten Getränkeflaschen, Zuckerwürfeln, rotem Stempel und einer leuchtenden Kehrtwende vor dunkelblauem Hintergrund.

Die Kurzfassung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass zuckerfreie Zero- und Light-Getränke nicht mit einer Zuckersteuer belegt werden sollen. Bundeskanzler Friedrich Merz schloss sich dieser Aussage an. Damit ist ein besonders widersprüchlicher Teil der zuvor bekannt gewordenen Überlegungen vom Tisch. Die grundsätzlich geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke bleibt jedoch bestehen; Produktumfang, Grenzwerte und endgültige Ausgestaltung sind weiterhin offen.

Was bestätigt ist

Die Bundesregierung plant nach bisherigem Stand ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Ein internes Papier aus dem Bundesfinanzministerium hatte eine deutlich breitere Erfassung diskutiert. Neben klassischen Limonaden wurden auch Getränke mit Süßstoffen sowie weitere Produktgruppen wie Milchmischgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees genannt.

Klingbeil reagierte am 26. August öffentlich und erklärte, eine Steuer auf Getränke ohne Zucker ergebe keinen Sinn und werde nicht kommen. Merz unterstützte diese Festlegung. Das ist eine politische Klarstellung, aber noch kein fertiges Gesetz. Welche zuckerhaltigen Produkte erfasst werden, welche Ausnahmen gelten und wie hoch die Abgabe ausfällt, muss erst im Gesetzgebungsverfahren entschieden werden.

Das stärkste Argument für die Abgabe

Zuckersteuern können Hersteller dazu bringen, Rezepturen zu verändern. Großbritannien meldet bei den von seiner Soft Drinks Industry Levy betroffenen Getränken zwischen 2015 und 2024 eine durchschnittliche Zuckerreduktion von 47 Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation verweist außerdem darauf, dass ausreichend hohe Abgaben den Konsum zuckerhaltiger Getränke senken können.

Das ist ein ernst zu nehmendes Argument. Wer die Zuckersteuer grundsätzlich ablehnt, sollte diese Erfahrungen nicht einfach wegwischen. Besonders bei Getränken für Kinder und Jugendliche kann eine klug konstruierte Abgabe einen Anreiz setzen, unnötig hohe Zuckermengen zu reduzieren.

Das stärkste Gegenargument

Eine Steuer trifft nicht nur Hersteller, sondern über höhere Preise auch Verbraucher. Gleichzeitig entstehen schwierige Grenzfälle: Ist ein Smoothie mit natürlichem Fruchtzucker mit einer stark gezuckerten Limonade vergleichbar? Wie werden Haferdrinks behandelt, bei denen während der Herstellung Zucker entsteht? Werden Einnahmen verbindlich für Prävention genutzt oder verschwinden sie im allgemeinen Haushalt?

Der zurückgezogene Zero-Vorschlag zeigt das Grundproblem. Wenn selbst zuckerfreie Getränke zeitweise in einer Zuckersteuer-Debatte auftauchen, entsteht der Eindruck, dass nicht allein Gesundheit, sondern auch zusätzliche Einnahmen gesucht werden.

Offene Punkte

  • Welche Getränke und Zuckerarten werden tatsächlich erfasst?
  • Welche Grenzwerte und Steuersätze gelten?
  • Werden kleine Hersteller und Gastronomiebetriebe ausgenommen?
  • Werden die Einnahmen zweckgebunden für Prävention und Krankenkassen verwendet?
  • Wird die Wirkung nach einigen Jahren unabhängig überprüft?

Aquachoice-Standpunkt

Die Absage an eine Steuer auf zuckerfreie Getränke ist richtig. Eine Zuckersteuer ohne Zucker wäre politische Realsatire gewesen: erst das Produkt zur Alternative erklären, dann die Alternative ebenfalls besteuern.

Bei tatsächlich stark gezuckerten Getränken ist die Lage weniger schwarz-weiß. Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine klar definierte Abgabe Rezepturen verbessern kann. Falls Deutschland diesen Weg geht, braucht es enge, verständliche Grenzwerte, eine verbindliche Zweckbindung und eine überprüfbare Wirkung. Ein Gesundheitsargument darf nicht als Tarnkappe für die nächste dauerhafte Einnahmequelle dienen.

Quellen