Zwei Debatten werden oft vermischt.
Die erste betrifft illegale Inhalte, Betrug, Bedrohungen oder Verstöße gegen Plattformregeln. Hier schafft der DSA Verfahren und Beschwerden. Die zweite betrifft systemische Risiken sehr großer Plattformen – etwa Empfehlungssysteme und die Verbreitung bestimmter Inhalte. Dort beginnt der politische Streit, weil Risikobewertung auch legale Inhalte berühren kann.
Der DSA verbietet keine Meinung allein deshalb, weil sie unbequem ist. Trotzdem kann Regulierung mittelbar auf Reichweite und Moderation wirken: Wer hohe Sanktionen fürchtet, entscheidet möglicherweise vorsichtiger als rechtlich nötig.
Nutzerrechte sind ein echter Fortschritt.
Plattformen müssen Moderationsentscheidungen begründen, interne Beschwerden ermöglichen und unter bestimmten Voraussetzungen außergerichtliche Streitbeilegung anbieten. Gerade weil Erstentscheidungen fehlerhaft sein können, ist dieser Rechtsweg wichtig.