Die Lage hinter der Meldung.
Die Initiatoren stützen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und halten ein Verfahren für erfolgversprechend. Das ist eine juristische Bewertung im politischen Raum, noch keine Feststellung eines Gerichts.
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verlangt mehr als radikale oder verfassungsfeindliche Aussagen. Nach der Rechtsprechung müssen planvolles Handeln und eine reale Möglichkeit hinzukommen, verfassungsfeindliche Ziele durchzusetzen.
Die NPD wurde 2017 trotz verfassungsfeindlicher Ziele nicht verboten, weil diese sogenannte Potentialität fehlte. Ein möglicher AfD-Antrag müsste deshalb vollständig, nachvollziehbar und gerichtsfest begründet sein.