Die Lage hinter der Meldung.
Die Stadt Aschaffenburg hat den Betrieb offener Feuerstätten im Freien außerhalb der geschlossenen Ortslage vorübergehend untersagt. Die Verfügung gilt bis einschließlich 18. August 2026 und erfasst insbesondere Holz- und Kohlegrills, Lagerfeuer sowie städtische Grünflächen und Grillplätze.
Auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist Grillen nicht pauschal untersagt. Der Untergrund muss nicht brennbar sein, entzündbarer Bewuchs darf nicht gefährdet werden, bei starkem Wind darf keine Feuerstätte betrieben werden und das Feuer muss ständig beaufsichtigt sowie vollständig gelöscht werden.
Für Waldaschaff gilt eine andere Systematik. Die dortige Allgemeinverfügung ist an die Stufen 4 und 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex gekoppelt. Dann gilt im gesamten Gemeindegebiet ein grundsätzliches Verbot offenen Feuers, einschließlich gemeindlicher Grillplätze und Lagerfeuer auf Privatgrundstücken.
Wer grillen oder Feuer machen will, muss deshalb zuerst den eigenen Ort, die geltende Verfügung und die aktuellen DWD-Indizes prüfen.