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REGION · SICHERHEIT

Offenes Feuer in Aschaffenburg verboten – für Waldaschaff gilt eine eigene Regel

Benachbarte Orte, unterschiedliche Regeln: Für Stadt Aschaffenburg gilt eine befristete Verfügung, für Waldaschaff eine eigene Index-Regel.

06. August 2026ca. 6–8 MinutenMorning Briefing · REGIONAL

5 Faktenklar getrennt

3 Perspektivenfair gegenübergestellt

3 Quellendirekt verlinkt

Bestätigte Grundlage

Was wir derzeit wissen.

  • Die Stadt Aschaffenburg verbietet wegen Hitze, Trockenheit und hoher Brandgefahr offene Feuerstätten außerhalb der geschlossenen Ortslage bis einschließlich 18. August 2026.
  • Betroffen sind insbesondere Holz- und Kohlegrills, Lagerfeuer sowie andere offene Feuer; auch städtische Grünflächen und Grillplätze fallen darunter.
  • Innerhalb der geschlossenen Ortslage gelten besondere Vorsichtsregeln. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung werden 250 Euro Zwangsgeld fällig.
  • Die Aschaffenburger Verfügung gilt nicht automatisch für Waldaschaff.
  • Waldaschaff hat eine eigene Allgemeinverfügung: Bei Waldbrand- oder Graslandfeuerindex 4 oder 5 gilt im Gemeindegebiet ein generelles Verbot offenen Feuers. Gas- oder Holzkohlegrills auf Privatgrundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind ausgenommen.

Die Lage hinter der Meldung.

Die Stadt Aschaffenburg hat den Betrieb offener Feuerstätten im Freien außerhalb der geschlossenen Ortslage vorübergehend untersagt. Die Verfügung gilt bis einschließlich 18. August 2026 und erfasst insbesondere Holz- und Kohlegrills, Lagerfeuer sowie städtische Grünflächen und Grillplätze.

Auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist Grillen nicht pauschal untersagt. Der Untergrund muss nicht brennbar sein, entzündbarer Bewuchs darf nicht gefährdet werden, bei starkem Wind darf keine Feuerstätte betrieben werden und das Feuer muss ständig beaufsichtigt sowie vollständig gelöscht werden.

Für Waldaschaff gilt eine andere Systematik. Die dortige Allgemeinverfügung ist an die Stufen 4 und 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex gekoppelt. Dann gilt im gesamten Gemeindegebiet ein grundsätzliches Verbot offenen Feuers, einschließlich gemeindlicher Grillplätze und Lagerfeuer auf Privatgrundstücken.

Wer grillen oder Feuer machen will, muss deshalb zuerst den eigenen Ort, die geltende Verfügung und die aktuellen DWD-Indizes prüfen.

Perspektiven im Vergleich

Dasselbe Thema. Unterschiedliche Maßstäbe.

Pro, Contra und offene Punkte bleiben getrennt, damit Interessen und Argumente sichtbar sind.

01 · Brandschutz

Ein einzelner Funke kann einen Großeinsatz auslösen

Klare Regeln schützen Anwohner, Natur und Einsatzkräfte bei ausgetrockneter Vegetation.

02 · Verständlichkeit

Unterschiedliche Kommunalregeln können verwirren

Geltungsbereich, Ausnahmen, Dauer und Sanktionen müssen gut sichtbar kommuniziert werden.

03 · Verhältnismäßigkeit

Befristung und Index-Kopplung machen Maßnahmen nachvollziehbar

Die Regeln reagieren auf konkrete Gefahrenlagen, die örtlich dennoch abweichen können.

Noch offen

Was weiter geprüft werden muss.

  1. 01

    Welche DWD-Stufe gilt heute für den jeweils maßgeblichen Ort?

  2. 02

    Sind Grillplatz oder Grundstück innerhalb oder außerhalb der geschlossenen Ortslage?

  3. 03

    Welche kommunale Verfügung gilt am konkreten Standort?

Aquachoice-Standpunkt

Unser Urteil.

Bei hoher Brandgefahr ist Vorsicht keine Schikane, sondern Verantwortung. Gleichzeitig müssen Bürger eindeutig erkennen können, welche Regel an ihrem Ort gilt. Stadt Aschaffenburg und Waldaschaff haben unterschiedliche Modelle. Deshalb vor Grillen oder offenem Feuer immer Gemeindehinweis und DWD-Indizes prüfen – und im Zweifel lieber darauf verzichten.

Stand 06.08.2026. Kommunale Regeln und DWD-Indizes vor Ort aktuell prüfen.

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