Die Lage hinter der Meldung.
Das Landgericht München I hat im Rechtsstreit zwischen GEMA und Suno zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Das Urteil könnte für den Umgang mit geschützter Musik in generativen Systemen wichtig werden. Es ist jedoch weder eine endgültige Grundsatzentscheidung noch ein pauschales Verbot von KI-Musik.
Im Verfahren ging es um konkrete Werke aus dem GEMA-Repertoire und Ausgaben, die bekannten Songs weitgehend ähneln sollen. Reuters berichtet, Suno müsse Auskunft über rechtswidrig erzielte Einnahmen erteilen und Schadensersatz leisten. Die Höhe steht noch nicht fest.
Suno widerspricht der Entscheidung und erklärt, seine Systeme seien auf neue Musik statt auf die Reproduktion bestehender Songs ausgerichtet. Ein mögliches Berufungsverfahren wird mitentscheiden, wie weit die Begründung reicht.